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Informationen zur Ausbildung

Am 01.August 2025 tritt die neue Prüfungs- und Ausbildungsordnung in Kraft.

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Die Ausbildung Florist/Floristin wurde modernisiert. Ab dem 1. August 2025 gilt die neue Verordnung, in der die Themen Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Service- und Dienstleistungen an aktuelle Bedarfe und Standards angepasst wurden.
Zudem wird die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt, die bisherige Zwischenprüfung entfällt.

Rechtliche Grundlagen und Informationen:

Ausbildung gestalten - Umsetzungshilfe Florist/Floristin
Die Umsetzungshilfe erläutert die modernisierte Ausbildungsordnung, die Ausbildungsinhalte und die neue Prüfungsstruktur mit „Gestreckter Abschlussprüfung“

Ausbildung gestalten: betrieblicher Ausbildungsplan

Kultusministerkonferenz: Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Florist*in

Bestehende Ausbildungsverhältnisse werden nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung von 1997 zu Ende geführt.

 
 

Der FDF hat eine Präsentation zur neuen Ausbildungsordnung erstellt. Sie ist in leicht gekürzter Form dargestellt:

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Im Folgenden finden Sie Informationen über die Beschulung am Gregor-Mendel-Berufskolleg und die Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfung nach der Verordnung von 1997:

Anschrift

Gregor-Mendel-Berufskolleg
Bleichstraße 41a
33102 Paderborn
Deutschland

Kontakt

Telefon: 05251 87005 - 7
Telefax: 05251 87005 - 8099
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