ACHTUNG: Am 01.August 2025 tritt die neue Prüfungs- und Ausbildungsverordnung in Kraft. Informationen dazu finden Sie demnächst hier.
Bundesgesetzblatt: Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen und zur Floristin
Florist/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird im Handel angeboten. Eine Verkürzung der Ausbildung ist möglich.
Die aktuelle Vergütung beträgt 800 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 900 Euro im 2. Ausbildungsjahr und 1000 Euro im 3. Ausbildungsjahr. (Stand: 2023)
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