Die Ausbildung Florist/Floristin wurde modernisiert. Ab dem 1. August 2025 gilt die neue Verordnung, in der die Themen Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Service- und Dienstleistungen an aktuelle Bedarfe und Standards angepasst wurden.
Zudem wird die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt, die bisherige Zwischenprüfung entfällt.
Rechtliche Grundlagen und Informationen:
Ausbildung gestalten - Umsetzungshilfe Florist/Floristin
Die Umsetzungshilfe erläutert die modernisierte Ausbildungsordnung, die Ausbildungsinhalte und die neue Prüfungsstruktur mit „Gestreckter Abschlussprüfung“
Ausbildung gestalten: betrieblicher Ausbildungsplan
Kultusministerkonferenz: Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Florist*in
Bestehende Ausbildungsverhältnisse werden nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung von 1997 zu Ende geführt.
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